1. Ausschließliche Geltung der AGB
1.1 Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende AGB finden keine Berücksichtigung. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so muss er in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen. IT-ConceptLabs (im folgenden ITC genannt) behält sich für diesen Fall vor, von der Auftragsannahme zurückzutreten, ohne daß Ansprüche gegen ITC gestellt werden können. Die Verpflichtung, bereits geleistete Vorauszahlungen an den Kunden zurückzugewähren, bleibt hiervon unberührt.
1.2 Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Vertragsparteien, ohne dass es hierzu eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Sofern ITC ein individuelles Leistungsangebot abgegeben haben, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers (insbesondere über seine zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe genutzten IT Systeme, über vom Auftraggeber beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte).
2.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko, daß die auf der Grundlage seiner Angaben angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, bedarf dies der Schriftform. Sie werden erst durch Gegenzeichnung durch ITC wirksam.
3. Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1 An ITC erteilte Aufträge basieren auf Urheberwerksverträgen, welche auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
3.2 Entwürfe, Grafiken und Quell-Codes unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann wenn die nach Paragraph 2 des Urheberrechtsgesetztes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch ITC weder im Original noch bei Reproduktion verwendet werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ITC, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
3.4 Soweit ITC für den Auftraggeber einen Internetauftrag konzipiert, gestaltet und- oder umsetzt, räumt ITC dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung des Internetauftritts unter einer vorher bestimmten Internetadresse ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit ITC. Die vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
3.5 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an dem durch ITC realisierten Auftrag ( Quelll-Codes, Graphik, Layout,ggfs. von uns erworbene Nutzungsrechte an sonstigen, nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalten ( z.B. Bilder etc.) verbleiben bei ITC. Die Nutzung von uns durch den Auftraggeber außerhalb des betreffenden Auftrages bedarf unserer vorherigen Zustimmung. (Lizenz), gegen Zahlung einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.
3.6 ITC hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ITC zur Geltendmachung von Schadensersatz. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. der nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
4. Haftung
4.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. ITC haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige Mittelware und Folgeschäden. Ferner haften wir nicht für die über die Zugangseinrichtungen abrufbaren und eingegebenen Informationen – weder für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität noch für deren Rechtmäßigkeit oder Unbelaßtetheit von Rechten Dritter.
4.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen unsererseits sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistungen, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
4.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 4.1 – 4.3 gelten nicht für Schäden, die durch ITC vorsätzlich oder grobfahrlässig zu vertreten haben und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die in folge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ( Kadinalpflichten ) entstanden sind, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach §7 TKV.
4.4 ITC haftet bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den beiden letzt genannten Fällen jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
5. Rechtliche Zulässigkeit von Werbung
5.1 Unbeschadet der Bestimmung unter Ziffer 3 wird das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung alleine vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, daß die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werbegesetze verstoßen. Wir überprüfen die Werbung nicht auf die rechtliche Zulässigkeit, dies obliegt dem Auftraggeber. Genehmigt der Auftraggeber die Werbung trotz rechtlicher Bedenken, so haften wir nicht für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Bestimmungen.
5.2 ITC haftet nicht wegen der in der Werbung enthaltenen Sachausssagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Wir haften auch nicht für die Patent-, Urheber- und markenrechtliche Schutz- u. Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Entwürfe,Konzeptionen oder Vorschläge.
6. Eigentumsrechte
6.1 An Entwürfen, Grafiken, Quellcodes sowie Datenträgern werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Zeit unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung und Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
6.4 Wir sind nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden ( digitale Daten ) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der digitalen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.5 Haben wir dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch uns geändert oder an Dritte weitergegeben werden.
6.6 Nutzungsrechte an den erstellten Produkten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und Zahlung – bei uns.
6.7 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterziffer 6.5 beschriebene Verpflichtung verspricht der Auftraggeber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Euro). Diese Vereinbarung gilt unbeschadet der Geltendmachung eines höheren Schadens im Einzelfall.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktionänderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.3 Der Auftraggeber hat dafür einzustehen, daß er zur Verwendung sämtlicher Leistungen, welche wir im Rahmen des Vertrages erhalten, berechtigt sind und durch die Verwendung der Leistungen keine Urheberrechte, Leisttungsschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Sollte er nicht zur Verwendung befugt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Vergütung, Auftragserteilung, Mehraufwand
8.1 Es gelten die im Schriftverkehr (auch via Email, Fax etc.) vereinbarten Preise.
8.2 Bei Änderung oder Stornierung ordnungsgemäß erteilter Aufträge haben wir die den durch die Änderung entstandenen Mehraufwand bzw. den bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleisteten Aufwand auf Grundlage der vertraglich festgelegten Tagessätze zu vergüten.
8.3 Verzögerungen, die sich dadurch ergeben, daß der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind als Mehraufwand abzugelten.
8.4 Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarte Vergütung anzupassen, falls sich Kostenfaktoren (insbesondere Preise von Vorlieferanten, Löhne, Transportkosten, öffentliche Angaben, etc.) mit unmittelbarer Auswirkung auf die Preiskalkulation wesentlich ändern.
9. Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsverzug
9.1 Die Vergütung ist nach Abschluß des Auftrages fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab einer Projektdauer von 4 Wochen) oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
9.2 Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen I.H.v. 4% über dem jeweiligen Basiszins der EZB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
9.3 Wir stellen andernfalls unsere Leistungen ein, insbesondere sind wir berechtigt, den Serverbetrieb einzustellen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt unabhängig davon bestehen.
9.4 Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundntgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
10.Leistungspflichten
Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit unserer Internet-Webserver von 97% im Jahresmitttel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in unserem Einflußbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc...) über das Internet nicht zu erreichen ist.
11. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
11.1 Wir schulden die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. DENC eG) vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der vom Auftraggeber gewünschten Domain. Die Registrierung selbst schulden wir nicht. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
11.2 Der Auftraggeber garantiert, daß die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Auftraggebers beruhen, stellen wir, die Internet Corporation for Assigned Namens and Numbers(ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
11.3 Soweit .com-,.net- oder .org. Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Auftraggeber an, daß gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domanin wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy(UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Auftraggeber, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Auftraggeber erkennt weiter an, daß der jeweilige lizenzierte Registrar verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Auftraggeber dem Registrar gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, daß er gegen den obliegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
12.2 Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw. ) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerziehlung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Er verpflichtet sich ferner, keine verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Unzulässig sind auch diskriminierende oder beleidigende Inhalte.
12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen mittels der Zugangseinrichtungen die Funktion und/oder Integrität von technischen Einrichtungen, Programmen und/oder Daten Dritter und/oder unseren Daten gegen deren Willen zu stören und/oder aufzuheben (beispielsweise durch Entwicklung, Eingabe und/oder Verbreitung von Viren „worms“, trojanischen Pferden) und keine unerwünschten Emails zu versenden („spamming“).
12.4 IP-Adressen Dritter zum Zwecke der Vorspiegelung einer tatsächlich nicht vorhandenen Autorisierung zum Zugang von Computern und/oder internen Netzen Dritter zu fälschen, gefälschte IP-Adressen an Domain Name Server zum Zwecke der Umleitung von Daten des tatsächlichen Inhabers einer IP-Adresse zu versenden und/oder Hyperlinks mit abgeänderten Zeichen und/oder grafischen Elementen zu programmieren und zu verwenden, die dazu bestimmt sind, anderen Internet-Nutzern die Abrufmöglichkeit der Webseite eines Dritten vorzuspiegeln. („spoofing“)
12.5 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ziff. 12.1-12.3 verspricht der Auftraggeber unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 6.000,00 (in Worten: sechstausend Euro).
12.6 Wir sind nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers und dort vorhandene Links auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß sind wir verpflichtet, die entsprechende Internetseiten zu sperren. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
13. Kennzeichnung
13.1 Wir sind berechtigt, an allen von uns eigen erstellten Leistungen und Produkte unseren Firmentext und Logo anzubringen. Bei Plazierung und Größe sind die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
14. Geheimhaltung
14.1 Wir verpflichten uns, sämtliche uns bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehungen stehenden Firmen geheim zu halten. Wir stehen dafür ein, daß diene entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit den von uns beauftragten Fremdfirmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und ITC hinaus.
15. Schriftform
15.1 Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform (Email, Fax, etc.). Darüber hinausgehende Abreden bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Ebenso bedürfen Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Verträge mit ITC unterliegen deutschem Recht.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Heidelberg Erfüllungsort der gegenseitigen Ansprüche sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und ITC.
16.3 Der Auftraggeber wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorherigen schriftlicher Zustimmung unsererseits an Dritte abtreten; §354 a HGB bleibt unberührt.
16.4 Aufrrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.
16.5 Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder individueller Vertragswerke ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich insoweit eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB oder individueller Vertragswerke vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferten Waren im Eigentum von IT-ConceptLabs. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware mit Sorgfalt zu behandeln.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, hat der Käufer IT-ConceptLabs unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen durch Dritte ausgesetzt ist.
Stundensatzberechnung
Bei Dienstleistungen wird die erste Stunde (eine Stunde = 4 AEs) immer voll berechnet, danach berechnen wir viertelstündlich mit je einer AE.
Vertragsdauer Domains und Hosting
Der Hostingvertrag sowie der Vertrag für das Hosting der Kunden-Domain beginnt mit der Bereitstellung der Website im Internet und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Verträge verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss schriftlich per eingeschriebenen Brief erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Anbieter gilt insbesondere:
- ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden
- ein Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen
- die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider
- eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Anbieter dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
Die Hostinggebühren sind stets ein Jahr im voraus zu entrichten und sind spätestens 2 Wochen vor Hostingbeginn zu überweisen.
Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Anbieter frei, die Website des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggf. die Entsperrung der Website berechnet der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 29,00€ zzgl. MwSt.. Sollte der Zahlungsverzug länger als 20 Tage andauern, kann der Anbieter den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
Vorvertragliche Leistungen
Während der Konzeptionsphase von Auftragsentwicklungen dem Kunden zur Verfügung gestellte oder eigens für den Kunde angefertige Layouts, Muster, Quellcodes, sowie Beratungsleistungen, die über eine Stunde Beratungszeit hinausgehen werden dem Kunden bei nicht zustande kommendem Auftrag zum aktuellen Stundensatz berechnet.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen von IT-ConceptLabs sind sofort fällig. Bestellte Hard- oder Software muss entweder per Vorkasse oder bar bei Lieferung bezahlt werden.
Kann am 10. Werktag nach Rechnungsversand kein Zahlungseingang verbucht werden, beginnt am 11. Werktag der Mahnlauf.